Hochwertige Basiskonsolen des bekannten Sitzherstellers RECARO. Ursprünglich nur für den RECARO Pole-Position ABE vorgesehen, sind diese Konsolen aber auch in Verbindung mit anderen Rennsitzen verwendbar, sofern diese zusammen mit einem passenden Seitenadapter montiert werden. Diese Konsolen werden an die originalen Befestigungspunkte geschraubt oder sind der Struktur des Rahmens angepasst. In diesem Falle sind teilweise neue Befestigungslöcher zu bohren. Bitte beachten Sie, dass nicht für jede Sitzkonsole in Verbindung mit dem RECARO Pole Position ABE oder RECARO Classic Pole Position ABE Sitz eine ABE erhältlich ist.
Allgemeine Hinweise:
Für die Verwendung mit RECARO Pole Position ABE in straßenzugelassenen Fahrzeugen: Umbauarbeiten an bzw. die Deaktivierung von Airbags unterliegen nach §19 StVZo einer Einbauabnahme. Montagearbeiten an Gurtstraffern/Seitenairbags dürfen nur von zugelassenen Fachwerkstätten ausgeführt werden.
Vorgehensweise:
1. Bitte laden sie die ABE hier herunter. 2. Wählen sie in der ABE ihr Fahrzeug aus. 3. Prüfen Sie, ob in der ABE der Eintrag der Spalte "amtliche Typbezeichnung" mit dem Eintrag D.3 "Handelsbezeichnungen" in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des gewählten Fahrzeuges übereinstimmt.
Achtung: Die amtl. Typbezeichnung muss UNBEDINGT mit der im Fahrzeugschein übereinstimmen, da andernfalls die Kompatibilität nicht gewährleistet ist!
4. Lesen Sie die passende(n) Konsole(n) aus der Spalte "Adapterbezeichnung" ab (Dies können je nach Fahrzeugtyp auch mehrere Konsolen sein, falls mehrere Zeilen die Fahrzeug- bzw. amtl. Typbezeichnung Ihres Fahrzeuges aufweisen).
5. Achtung: Lesen Sie unbedingt die Anmerkungen der Spalten "Anmerkungen", da diese für die Kompatibilität wichtige Hinweise enthalten!
6. Vergleichen Sie in der Zeile Ihres Fahrzeugs den Eintrag der Spalte "BE-Nr." mit dem Eintrag K "Nummer der EG-Typgenehmigung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Achtung: Die "BE-Nr." aus der ABE muss UNBEDINGT mit dem Eintrag K "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE" im Fahrzeugschein übereinstimmen, da ansonsten die Kompatibilität nicht gewährleistet ist!
Nochmals: Es müssen alle 3 Angaben "Hersteller, Fahrzeugmodell" (z.B. Golf V), "Amtl. Typenbezeichnung" (z.B. 1K) und "BE-Nr." aus der ABE (z.B. e1*2001/116*0242) EXAKT mit den jeweiligen Angaben Ihres Fahrzeuges übereinstimmen, um eine Eintragung beim TÜV erwirken zu können!
Über die Filter können Sie nach Ihrem Fahrzeug, sowie nach der Recaro Nummer suchen. Alle weiteren Infos finden Sie in dem ausgewählten Artikel.
Hochwertige Basiskonsolen des bekannten Sitzherstellers RECARO. Ursprünglich nur für den RECARO Pole-Position ABE vorgesehen, sind diese Konsolen aber auch in Verbindung mit anderen Rennsitzen... mehr erfahren »
Hochwertige Basiskonsolen des bekannten Sitzherstellers RECARO. Ursprünglich nur für den RECARO Pole-Position ABE vorgesehen, sind diese Konsolen aber auch in Verbindung mit anderen Rennsitzen verwendbar, sofern diese zusammen mit einem passenden Seitenadapter montiert werden. Diese Konsolen werden an die originalen Befestigungspunkte geschraubt oder sind der Struktur des Rahmens angepasst. In diesem Falle sind teilweise neue Befestigungslöcher zu bohren. Bitte beachten Sie, dass nicht für jede Sitzkonsole in Verbindung mit dem RECARO Pole Position ABE oder RECARO Classic Pole Position ABE Sitz eine ABE erhältlich ist.
Allgemeine Hinweise:
Für die Verwendung mit RECARO Pole Position ABE in straßenzugelassenen Fahrzeugen: Umbauarbeiten an bzw. die Deaktivierung von Airbags unterliegen nach §19 StVZo einer Einbauabnahme. Montagearbeiten an Gurtstraffern/Seitenairbags dürfen nur von zugelassenen Fachwerkstätten ausgeführt werden.
Vorgehensweise:
1. Bitte laden sie die ABE hier herunter. 2. Wählen sie in der ABE ihr Fahrzeug aus. 3. Prüfen Sie, ob in der ABE der Eintrag der Spalte "amtliche Typbezeichnung" mit dem Eintrag D.3 "Handelsbezeichnungen" in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des gewählten Fahrzeuges übereinstimmt.
Achtung: Die amtl. Typbezeichnung muss UNBEDINGT mit der im Fahrzeugschein übereinstimmen, da andernfalls die Kompatibilität nicht gewährleistet ist!
4. Lesen Sie die passende(n) Konsole(n) aus der Spalte "Adapterbezeichnung" ab (Dies können je nach Fahrzeugtyp auch mehrere Konsolen sein, falls mehrere Zeilen die Fahrzeug- bzw. amtl. Typbezeichnung Ihres Fahrzeuges aufweisen).
5. Achtung: Lesen Sie unbedingt die Anmerkungen der Spalten "Anmerkungen", da diese für die Kompatibilität wichtige Hinweise enthalten!
6. Vergleichen Sie in der Zeile Ihres Fahrzeugs den Eintrag der Spalte "BE-Nr." mit dem Eintrag K "Nummer der EG-Typgenehmigung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Achtung: Die "BE-Nr." aus der ABE muss UNBEDINGT mit dem Eintrag K "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE" im Fahrzeugschein übereinstimmen, da ansonsten die Kompatibilität nicht gewährleistet ist!
Nochmals: Es müssen alle 3 Angaben "Hersteller, Fahrzeugmodell" (z.B. Golf V), "Amtl. Typenbezeichnung" (z.B. 1K) und "BE-Nr." aus der ABE (z.B. e1*2001/116*0242) EXAKT mit den jeweiligen Angaben Ihres Fahrzeuges übereinstimmen, um eine Eintragung beim TÜV erwirken zu können!
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